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Bodenseeschifferpatent
- Kapitel: Schallzeichen, Lichterführung, optische Signale
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Frage
Nr. 116 / 116
Welche Form und Mindestgröße müssen die in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung genannten Flaggen aufweisen?
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Antwort
rechteckig, mind. 60 cm x 60 cm
rechteckig, mind. 40 cm x 40 cm
rechteckig, mind. 50 cm x 50 cm
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Ergebnis
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