Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG – Fragenkatalog online lernen

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Infos zum Sachkundenachweis für Waffenrecht gem. § 7 WaffG


Was ist das Waffengesetz (WaffG)?


In Deutschland ist der Umgang mit nicht freien Waffen im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Darunter fallen auch der Erwerb, Handel, Besitz, Lagerung und Instandsetzung von Waffen und Munition. Es definiert auch verbotene Waffen und verbietet deren Besitz und Inverkehrbringen. Möchte man in Deutschland also eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, besitzen oder auch mit sich führen, benötigt man eine rechtliche Erlaubnis in Form eines Waffenscheins und/oder einer Waffenbesitzkarte. Es legt auch fest, ob es sich im Falle eines Verstoßes um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelt.

Waffen ohne Waffenschein - Was sind freie Waffen?


Bei der Definition für freie Waffen kann man davon ausgehen, dass hiermit alle Waffen gemeint sind, die ab dem 18. Lebensjahr erworben werden können, ohne einen Waffenschein vorlegen zu müssen. Beim Erwerb von freien Waffen muss weder ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Bedürfnis, Vereinszugehörigkeit noch ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.
Jedoch berechtigt der Kauf von freien Waffen nicht, diese auch in der Öffentlichkeit sichtbar mit sich zu führen. Hierfür ist meistens der kleine Waffenschein erforderlich. Alle freien Waffen sind mit einem F im Fünfeck Stempel gekennzeichnet, zu denen folgende Waffen zählen:
    •    Luftdruckwaffen (Luftgewehre und Luftpistolen)
    •    CO2 Waffen (zugehörig zu den Luftdruckwaffen)
    •    Schreckschusspistolen (originalgetreue Nachbildungen echter Feuerwaffen)
    •    Gaswaffen (zur Selbstverteidigung, setzt Tränengas frei)
    •    Deko- und Sammlerwaffen (Replikate von Originalwaffen)
    •    Paintball-Markierer
    •    Airsoft Waffen (Druckluftwaffe)
    •    Hieb- und Stoßwaffen (Führverbot außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums)

Ab welchem Alter kann ich in Deutschland den Waffenschein machen / eine WBK beantragen?


Für den Waffenschein oder die Beantragung einer Waffenbesitzkarte muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waffen als Sportschütze mindestens 21 Jahre.

Im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses ist der Umgang mit Waffen unter Aufsicht auch schon ab einem Alter von 14 Jahren möglich. Eine weitere Möglichkeit ist der Jugendjagdschein, den Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erlangen können. Dieser ersetzt jedoch nicht den Waffenschein und berechtigt nicht zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit außerhalb der Jagdtätigkeit.

Waffenscheine und Waffenbesitzkarten - welche Arten gibt es?


Waffensachkundenachweis nach §7 WaffG
Je nachdem, was man benötigt, unterteilt sich das Ganze in Folgendes:
    •    verschiedene Waffenbesitzkarten (WBK) (berechtigt, Waffen zu erwerben und zu besitzen)
    •    kleiner Waffenschein (berechtigt, Waffen mit PTB Siegel mit sich zu führen)
    •    (großer) Waffenschein (berechtigt, Waffen in der Öffentlichkeit mit sich zu führen)
    •    Munitionserwerbsschein


Sachkundenachweis für Waffenrecht nach §7 WaffG


Was ist die Waffensachkundeprüfung?


Die Sachkunde ist der erste und wichtigste Schritt, denn hat man die Waffensachkundeprüfung nicht abgelegt, erhält man in Deutschland keine Waffe.

Die Notwendigkeit einer Sachkunde ist durch das Waffengesetz bestimmt, welche entweder durch eine Prüfung oder Tätigkeit/Ausbildung zu belegen ist. Wichtig ist, dass der besuchte Lehrgang staatlich anerkannt ist. Für Jäger gilt die Jägerprüfung als Sachkundenachweis.


Den Sachkundenachweis Waffenrecht Online machen


Waffensachkunde nach §7 WaffG online lernen
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Kapitelübersicht

Dieses Prüfungsthema umfasst insgesamt 575 Fragen verteilt auf 4 Kapitel.

FragenFragen
345Fragen
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92Fragen
49Fragen
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89Fragen
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575Fragen
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Prüfungsablauf Sachkundenachweis Waffenrecht


Der Sachkundenachweis ist nur möglich, wenn man an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen hat.
Bei der Prüfung gibt es sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. Die Prüfungsfragen für den theoretischen Teil stammen aus dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
Mit der Unterstützung von Büffeln.Net kannst du dich auf den theoretischen Teil vorbereiten.

Meistens findet die Prüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt. Autorisiert für die Durchführung des Lehrganges und die Abnahme der Prüfung sind unter anderem die anerkannten Bezirksschießsportverbände im Deutschen Schützenbund, die nach Richtlinien arbeiten, die die jeweiligen Landesdachverbände vorgeben und die von den jeweiligen Innenministerien genehmigt wurden.

Wenn du wissen möchtest, welche Behörde für dich zuständig ist, kannst du bei der Waffenbehörde deines Wohnortes oder beim Veranstalter deines Lehrgangs nachfragen.

Die Waffensachkundeprüfung besteht aus drei Teilen, davon ein theoretischer und zwei praktische Teile:

Theorie:
Beantworten von Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog (Multiple Choice) - die Prüfungsdauer beträgt je nach Art zwischen 60 und 120 Minuten.

Praxis:
- Prüfen des sicheren Umgangs mit Kurzwaffen, bei Sportschützen und Bootsführern wird der Umgang auch mit Langwaffen geprüft
- Prüfen des praktischen Schießens

Prüfe deinen Lernstand und behalte stets den Überblick

Unsere Lern- und Fragenstatistik zeigt dir jederzeit an, ob du auch wirklich fit für die Prüfung bist! Büffeln.Net bietet eine gute Übersicht über deinen derzeitigen Lernstand und zeigt dir in bestimmten Bereichen deine Schwächen auf. So kannst du dich ruhigen Gewissens zur Prüfung anmelden.

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Wie lange ist die Waffensachkunde gültig?


Ist die Waffensachkundeprüfung einmal abgelegt worden, gilt der Nachweis grundsätzlich dauerhaft. Die waffenrechtlichen Erlaubnisse selbst – zum Beispiel Waffenbesitzkarte oder Waffenschein – sind davon zu unterscheiden und können je nach Erlaubnisart, Behörde und persönlicher Zuverlässigkeit weiteren Prüfungen oder Verlängerungen unterliegen.

Sachkundeprüfung bestanden - was jetzt?


Bestandene Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG
Nach bestandener Waffensachkundeprüfung kommen je nach Ziel weitere Anforderungen hinzu. Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben oder besitzen möchte, benötigt in der Regel eine Waffenbesitzkarte (WBK). Soll eine Waffe geführt werden, ist zusätzlich eine entsprechende Erlaubnis erforderlich. Zuständig ist die Waffenbehörde am Wohnort bzw. die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Die Waffenbesitzkarte (WBK)


Die Waffenbesitzkarte berechtigt den Inhaber, die darin eingetragenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und die entsprechende Munition zu erwerben und zu besitzen. Sie erlaubt jedoch nicht automatisch das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Beim Transport müssen Waffen grundsätzlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert werden.

Grüne Waffenbesitzkarte
Die grüne WBK wird unter anderem für Jäger, Sportschützen und in bestimmten Fällen auch für Erben relevant. Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Bedürfnis, der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Gelbe Waffenbesitzkarte
Die gelbe WBK ist besonders für Sportschützen relevant. Welche Waffen hierüber erworben werden dürfen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Anerkennung des sportlichen Bedürfnisses ab.

Rote Waffenbesitzkarte
Die rote WBK betrifft vor allem Waffensammler und Waffensachverständige. Auch hier sind die gesetzlichen Anforderungen und die behördliche Prüfung maßgeblich.

Kleiner Waffenschein


Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen bestimmter erlaubnisfreier Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums. Für den kleinen Waffenschein ist keine Waffensachkundeprüfung erforderlich, die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden aber durch die zuständige Behörde geprüft.

Großer Waffenschein


Der große Waffenschein berechtigt zum Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Er wird in Deutschland nur selten und nur bei besonderem Bedürfnis erteilt. Neben der Sachkunde sind unter anderem Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Bedürfnis und weitere Nachweise erforderlich.

Kosten, Fristen und Zuständigkeit


Gebühren und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Bundesland, Landkreis und zuständiger Behörde. Wer eine Waffenbesitzkarte, einen kleinen Waffenschein oder einen großen Waffenschein beantragen möchte, sollte die aktuellen Informationen der eigenen Waffenbehörde prüfen.

Bußgelder und Strafen bei Verstößen


Verstöße gegen das Waffenrecht können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Je nach Fall kommen Bußgelder, Geldstrafen, Freiheitsstrafen sowie der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse in Betracht. Dazu zählen zum Beispiel unerlaubter Besitz, unerlaubtes Führen, fehlerhafte Aufbewahrung oder der Umgang mit verbotenen Waffen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, wurden jedoch nach bestem Wissen zusammengetragen. Maßgeblich sind immer die aktuelle Rechtslage und die Auskunft der zuständigen Behörde.

Fragenkatalog-Hinweis: Der bei Büffeln.Net verwendete Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes ist derzeit mit Stand 16.12.2024 hinterlegt; bei Büffeln.Net zuletzt geprüft im April 2025.

Quellenangaben:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/
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Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG 

Wie in einem intelligenten Karteikartensystem wiederholt unsere App alle Prüfungsfragen aus dem offiziellen Fragenkatalog. Unser System wiederholt dabei vorrangig die Fragen, die du falsch beantwortet hast, bis du den Lernstoff für deine Prüfung sicher kannst. Das Büffeln.Net Lern-O-Meter hilft dir dabei, deinen Lernfortschritt besser im Auge zu behalten. Bei einem Kauf der Vollversion auf Büffeln.Net ist die App-Version dazu kostenlos!

Die Vermittlung der Waffensachkunde ist eine im § 7 Abs. 1 Waffengesetz geforderte Voraussetzung im Waffenrecht und Schießsport. Sie berechtigt den Besitzer bestimmte Waffen (in der Regel Feuerwaffen) und Munition erwerben zu dürfen, für die vor dem Erwerb ein „Bedürfnis“ nachgewiesen werden muss. Im Schießsport ist dieses Bedürfnis bspw. nachgewiesen, wenn der Antragsteller beweisen kann, dass er den Sport mit der erlaubnispflichtigen Waffe, die er selbst erwerben möchte, regelmäßig (mindestens einmal im Monat oder achtzehn Mal im Jahr) ausübt.

Sportschützen benötigen vor der Beantragung der Waffenbesitzkarte das Prüfungszeugnis einer bestandenen Sachkundeprüfung ebenso, wie Mitarbeiter in Bewachungsunternehmen oder Sportbootführer, die eine Signalpistole an Bord haben möchten.

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Copyright Hinweise:
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Fragenkatalog Stand: April 2025
Zuletzt geprüft: April 2025

Der Fragenkatalog darf aufgrund von § 5 UrhG verwendet werden.

Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Prüfung können wir die Aktualität der vorliegenden Fragen nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls selbst unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html.

Diese App ist keine App der Bundes- oder Landesregierung.
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