„Prüfung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)“ das geniale Online-Lernsystem

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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen


Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen. Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis neu erworben haben oder erwerben und zwar in der
• Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus) ab dem 10. September 2008 oder
• Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (LKW) ab dem 10. September 2009.

Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis schon davor erhalten, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").

Die Grundqualifikation besteht aus besonderen tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit). Ihre Kenntnisse müssen Sie alle fünf Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuern. Als Nachweis der Grundqualifikation trägt die Führerscheinstelle die "Schlüsselzahl 95" in Ihren Führerschein ein.

Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise
• Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
• land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
• Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibende, wenn sie Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung transportieren
Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.
• Leerfahrten, das heißt Fahren unbeladener Fahrzeuge ohne Güter oder Fahrgäste.

Kapitelübersicht

Diese Prüfung umfasst insgesamt 860 Fragen verteilt auf 3 Kapitel.

FragenFragen
317Fragen
* Vollversion *
242Fragen
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301Fragen
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860Fragen
» Alles Lernen

Vorraussetzungen


Voraussetzungen für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" in den Führerschein sind:
• deutsche Staatsangehörigkeit oder
• Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
• Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
• Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
• Sie können nachweisen:
o eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
o den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte

Im vorliegenden Training haben wir uns so nah wie möglich an den Fragestellungen aus den Prüfungen orientiert um Ihnen eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen.

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Informationen zur Prüfung


Bei den Fragestellungen werden sowohl Single-Choice-Fragen (Einfachwahlaufgabe) mit einer richtigen Antwort auch Fragen mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice bzw. Mehrfachwahlaufgabe) eingesetzt.
Bei diesen Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen sind:

bei 4 Antwortmöglichkeiten 1 Antwort richtig,
bei 5 Antwortmöglichkeiten 2 Antworten richtig.

Für die Bewertung gilt:
Anhand der angegebenen Punkte kann der Teilnehmer die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen. Für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt.

Die Aufgabe ist mit null Punkten zu bewerten, wenn mehr Antworten angekreuzt werden, als korrekte Antwortmöglichkeiten vorhanden sind. Wird in einer Aufgabe mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten nur ein Kreuz gesetzt, wird eine korrekte Antwort mit einem Punkt bewertet.

Um die Prüfung zu bestehen müssen mindestens 50% der gestellten Fragen korrekt beantwortet werden.

Berufskraftfahrer-Qualifikation 

Wie in einem intelligenten Karteikartensystem wiederholt unsere App alle Prüfungsfragen aus dem offiziellen Fragenkatalog. Unser System wiederholt dabei vorrangig die Fragen, die du falsch beantwortet hast, bis du den Lernstoff für deine Prüfung sicher kannst. Das Büffeln.Net Lern-O-Meter hilft dir dabei, deinen Lernfortschritt besser im Auge zu behalten. Bei einem Kauf der Vollversion auf Büffeln.Net ist die App-Version dazu kostenlos!

Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen. Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis neu erworben haben oder erwerben und zwar in der
• Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus) ab dem 10. September 2008 oder
• Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (LKW) ab dem 10. September 2009.

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