PPL-BZF Beschränktes Funksprechzeugnis
Wie in einem intelligenten Karteikartensystem wiederholt unsere App alle Prüfungsfragen aus dem offiziellen Fragenkatalog. Unser System wiederholt dabei vorrangig die Fragen, die du falsch beantwortet hast, bis du den Lernstoff für deine Prüfung sicher kannst. Das Büffeln.Net Lern-O-Meter hilft dir dabei, deinen Lernfortschritt besser im Auge zu behalten. Bei einem Kauf der Vollversion auf Büffeln.Net ist die App-Version dazu kostenlos!
Um eine Pilotenlizenz zu erwerben, benötigt man ein gültiges Flugfunkzeugnis. Man unterscheidet die folgenden Sprechfunkzeugnisse:
- Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF I, BZF II und E)
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF – deutsch und englisch bzw. AZF E – nur englisch)
Mit dem BZF I besitzt man die Berechtigung auf Flügen nach Instrumentenflug und nach Sichtflugregeln in englischer Sprache den Sprechfunk durchzuführen, dagegen erlaubt das BZF II den Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum und mit dem BZF E ist man berechtigt den Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache durchzuführen.
Voraussetzung für den Erwerb des BZF ist ein Mindestalter von 15 Jahren bzw. das Vollenden des 15ten Lebensjahres drei Monate nach der Prüfung.
So bereiten wir dich einfach und effizient mit der App auf deine Prüfung vor:
✔ Statistik über gelernte Fragen und Lernstand
✔ Merken von Fragen und Lernen dieser als eigenes Kapitel
✔ Kurzanleitung in der App
✔ Übersicht über die letzen falsch beantworteten Fragen
✔ App arbeitet Offline, Internetverbindung ist nicht notwendig
✔ Die Fragen die durch das letzte Online Update geändert wurden, werden in einer Liste angezeigt
✔ Individualisierung der Lernumgebung möglich
✔ Prüfungsmodus (es ist möglich eine Prüfung unter gleichen Bedingungen wie in der amtlichen Prüfung zu simulieren)
Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Prüfung können wir die Aktualität der vorliegenden Fragen nicht garantieren.
Stand des Fragenkatalogs: Februar 2022