Fischerprüfung Brandenburg

- Kapitel: Einschlägige Rechtsvorschriften

- Unterkapitel: Landesfischereirecht

Frage Nr. 517
Die Aufsicht über die Fischerei ist eine Landesaufgabe. Von welchen Behörden wird sie wahrgenommen?

Antwort
Vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Von den unteren Fischereibehörden
Vom Amtstierarzt
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