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Fischerprüfung Brandenburg
- Kapitel: Einschlägige Rechtsvorschriften
- Unterkapitel: Landesfischereirecht
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Frage
Nr. 517
Die Aufsicht über die Fischerei ist eine Landesaufgabe. Von welchen Behörden wird sie wahrgenommen?
!
Antwort
Vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Von den unteren Fischereibehörden
Vom Amtstierarzt
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Ergebnis
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