Fischerprüfung Brandenburg

- Kapitel: Einschlägige Rechtsvorschriften

- Unterkapitel: Landesfischereirecht

Frage Nr. 488
Kann die untere Fischereibehörde, die einen Fischereischein erteilt hat, diesen für ungültig erklären und entschädigungslos einziehen?

Antwort
Ja, wenn nach Erteilung Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung rechtfertigen
Nein
Ja, wenn der Fischereibeirat dem zustimmt
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