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Fischerprüfung Brandenburg
- Kapitel: Einschlägige Rechtsvorschriften
- Unterkapitel: Landesfischereirecht
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Frage
Nr. 488
Kann die untere Fischereibehörde, die einen Fischereischein erteilt hat, diesen für ungültig erklären und entschädigungslos einziehen?
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Antwort
Ja, wenn nach Erteilung Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung rechtfertigen
Nein
Ja, wenn der Fischereibeirat dem zustimmt
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Ergebnis
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