„Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG“ das geniale Online-Lernsystem

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Infos zum Sachkundenachweis für Waffenrecht gem. § 7 WaffG


Was ist das Waffengesetz (WaffG)?


In Deutschland ist Umgang mit nicht freien Waffen im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Darunter fallen auch der Erwerb, Handel, Besitz, Lagerung und Instandsetzung von Waffen und Munition. Es definiert auch verbotene Waffen und verbietet deren Besitz und Inverkehrbringen. Möchte man in Deutschland also eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, besitzen oder auch mit sich führen, benötigt man eine rechtliche Erlaubnis in Form eines Waffenscheins und/oder einer Waffenbesitzkarte. Es legt auch fest, ob es sich im Falle eines Verstoßes um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelt.

Waffen ohne Waffenschein - Was sind freie Waffen ?


Bei der Definition für freie Waffen kann man davon ausgehen, dass hiermit alle Waffen gemeint sind, die ab dem 18. Lebensjahr erworben werden können, ohne einen Waffenschein vorlegen zu müssen. Beim Erwerb von freien Waffen muss weder ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Bedürfnis, Vereinszugehörigkeit oder ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.
Jedoch berechtigt der Kauf von freien Waffen nicht, diese auch in der Öffentlichkeit sichtbar mit sich zu führen. Hierfür ist meistens der kleine Waffenschein erforderlich. Alle freien Waffen sind mit einem F im Fünfeck Stempel gekennzeichnet, zu den folgende Waffen zählen:
• Luftdruckwaffen (Luftgewehre und Luftpistolen)
• CO2 Waffen (zugehörig zu den Luftdruckwaffen)
• Schreckschusspistolen (originalgetreue Nachbildungen echter Feuerwaffen)
• Gaswaffen (zur Selbstverteidigung, setzt Tränengas frei)
• Deko- und Sammlerwaffen (Replikate von Originalwaffen)
• Paintball-Markierer
• Airsoft Waffen (Druckluftwaffe)
• Hieb- und Stoßwaffen (Führverbot außerhalb des eigenen befriedetem Besitztums)

Ab welchem Alter kann ich in Deutschland den Waffenschein machen / eine WBK beantragen?


Für den Waffenschein oder die Beantragung einer Waffenbesitzkarte muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waffen als Sportschütze mindestens 21 Jahre.

Im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses ist der Umgang mit Waffen unter Aufsicht auch schon ab einem Alter von 14 Jahren möglich. Eine weitere Möglichkeit ist der Jugendjagdschein, den Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erlangen können. Dieser ersetzt jedoch nicht den Waffenschein und berechtigt nicht zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit außerhalb der Jagdtätigkeit.

Waffenscheine und Waffenbesitzkarten - welche Arten gibt es?



Je nachdem, was man benötigt, unterteilt sich das Ganze in Folgendes:
• verschiedene Waffenbesitzkarten (WBK) (berechtigt, Waffen zu erwerben und zu besitzen)
• kleiner Waffenschein (berechtigt, Waffen mit PTB Siegel mit sich zu führen)
• (großer) Waffenschein (berechtigt, Waffen in der Öffentlichkeit mit sich zu führen)
• Munitionserwerbsschein


Sachkundenachweis für Waffenrecht nach §7 WaffG


Was ist die Waffensachkundeprüfung?


Die Sachkunde ist der erste und wichtigste Schritt, denn hat man die Waffensachkundeprüfung nicht abgelegt, erhält man in Deutschland keine Waffe.

Die Notwendigkeit einer Sachkunde ist durch das Waffengesetz bestimmt, welche entweder durch eine Prüfung oder Tätigkeit/Ausbildung zu belegen ist. Wichtig ist, dass der besuchte Lehrgang staatlich anerkannt ist. Für Jäger gilt die Jägerprüfung als Sachkundenachweis.


Die Sachkundenachweis Waffenrecht Online machen



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Kapitelübersicht

Diese Prüfung umfasst insgesamt 575 Fragen verteilt auf 4 Kapitel.

FragenFragen
345Fragen
* Vollversion *
92Fragen
49Fragen
* Vollversion *
89Fragen
* Vollversion *
575Fragen
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Prüfungsablauf Sachkundenachweis Waffenrecht


Der Sachkundenachweis ist nur möglich, wenn man an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen hat.
Bei der Prüfung gibt es sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. Die Prüfungsfragen für den theoretischen Teil stammen aus dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
Mit der Unterstützung von Büffeln.Net kannst du dich auf den theoretischen Teil vorbereiten.

Meistens findet die Prüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt. Autorisiert für die Durchführung des Lehrganges und die Abnahme der Prüfung sind unter anderem die anerkannten Bezirksschießsportverbände im Deutschen Schützenbund, die nach Richtlinien arbeiten, die die jeweiligen Landessachverbände vorgeben und die von den jeweiligen Innenministerien genehmigt wurden.

Wenn du wissen möchtest, welche Behörde für dich zuständig ist, kannst du bei der Waffenbehörde deines Wohnortes oder beim Veranstalter deines Lehrgangs nachfragen.

Die Waffensachkundeprüfung besteht aus drei Teilen, davon ein theoretischer und zwei praktische Teile:

Theorie:
Beantworten von Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog (Multiple Choice) - die Prüfungsdauer beträgt je nach Art zwischen 60 und 120 Minuten.

Praxis:
- Prüfen des sicheren Umgangs mit Kurzwaffen, bei Sportschützen und Bootsführern wird der Umgang auch mit Langwaffen geprüft
- Prüfen des praktischen Schießens

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Wie lange ist der große Waffenschein gültig?


Ist die Waffensachkundeprüfung einmal ablegt worden, gilt sie ein Leben lang. Die Prüfung muss vor einem amtlich zugelassenen Prüfer abgelegt werden, der Prüfungsort ist regional unterschiedlich geregelt.

Sachkundeprüfung bestanden - was jetzt?



Hast du die Sachkundeprüfung bestanden, kommen noch einige weitere Anforderungen hinzu, die bei den entsprechenden Behörden zu beantragen sind, bis du mit einer Waffe umgehen darfst. Möchtest du eine Waffe erwerben und besitzen, musst du eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen. Soll die Waffe geführt werden, benötigst du hier die Erlaubnis in Form eines großen Waffenscheins.

Die Waffenbesitzkarte (WBK)


Was darf ich mit der Waffenbesitzkarte (WBK)?
Neben den Waffenscheinen gibt es noch die Waffenbesitzkarte (WBK). Die Waffenbesitzkarte berechtigt dem Inhaber, nicht freie Schusswaffen und deren Munition zu erwerben und zu besitzen. Sie erlaubt diesem auch, die tatsächliche Gewalt über die dort eingetragene Waffe auszuüben und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffs- und schussbereit sein.

Die WBK muss auch beim Transport immer mitgeführt werden. Sie erlaubt jedoch nicht das Führen dieser Waffe - hierfür wird zusätzlich ein Waffenschein benötigt. Die Waffenbesitzkarten gelten auschließlich für Schusswaffen, da Hieb- und Stichwaffen entweder generell verboten sind oder nur besessen werden dürfen.

Welche verschiedenen Waffenbesitzkarten gibt es?

Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ (grüne WBK)
Die grüne Waffenbesitzkarte (WBK) gilt als die Umfangreichste. Diese können sowohl Jäger, als auch Sportschützen und manchmal auch Erben beantragen und wird gemäß §10 WaffG erteilt. Sportschützen müssen hierfür nachweisen, dass sie in einem nach §15 WaffG anerkannten Verband (§14 WaffG) Mitglied sind. Für Jäger gilt hier die Verbindung mit §13 WaffG.
Die Erlaubnis des Erwerbs und Besitzes gilt hier für:
- mehrschlüssige Revolver und Pistolen (auch Kleinkaliber)
- Repetier- und Selbstladeflinten
- Halbautomatische Langwaffen
Für eine grüne WBK muss eine regelmäßige Teilnahme an einem Schießtraining erfolgen. Dieses sollte mindestens ein Mal im Monat sein.

Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ (gelbe WBK)
Die gelbe Waffenbesitzkarte (WBK) ist besonders für Sportschützen wichtig. Diese wird nach §14 Abs. 4 WaffG nach der Stellen des Antrags gewährt, wenn derjenige Mitglied in einem anerkannten Verband oder Schießsportverein ist. Sportschützen, denen die gelbe WBK genehmigt wurde, dürfen folgende Waffen besitzen:
- einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- Einzellader mit gezogenen und glatten Läufen
- mehrschlüssige Lang- und Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffe)
- mehrschlüssige Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

Die „Rote Waffenbesitzkarte“ (rote WBK)
Die rote Waffenbesitzkarte (WBK) ist für Waffensammler vorbehalten und ist gleichzeitig eine Erlaubnis, erlaubnispflichtige Waffen rechtlich zu besitzen (§17 und §18 WaffG). Möchte man seinem Hobby, Beruf oder einer Tätigkeit als Sammler oder Waffensachverständiger nachkommen, benötigt man hier die rote Waffenbesitzkarte.

Wo kann ich eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen?


Um eine Waffenbesitzkarte zu erwerben, muss derjenige eine amtliche Waffensachkundeprüfung nachweisen können. Erst mit dieser nachgewiesenen Sachkundeprüfung ist man berechtigt, eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, um unter das deutsche Waffengesetz fallende Schusswaffen zu erwerben.
Anschließend muss die WBK je nach Region bei einem Ordnungsamt oder der Polizeibehörde schriftlich beantragt werden. Die Waffenbesitzkarte erlaubt dem Inhaber nur den Besitz, nicht das Führen einer Waffe.

Waffenbesitzkarte - Voraussetzungen


Bei der Waffenbesitzkarte gibt es folgende Voraussetzungen:

- man muss mindestens 18 Jahre alt sein
- für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waffen durch Sportschützen mindestens 21 Jahre alt sein
- die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen
- die erforderliche Sachkunde im Waffenrecht nachweisen
- Teilnahme an einem Waffensachkundelehrgang
- ein Bedürfnis nachweisen

Die Zuverlässigkeit wird generell durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Nachweise der Sachkunde und des Bedürfnisses müssen eigenständig erbracht werden.

Der kleine Waffenschein


Was darf ich mit dem kleinen Waffenschein?


Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von erlaubnisfreien Waffen. Dies sind Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen mit dem Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Das heißt, diese Waffen dürfen mit dem kleinen Waffenschein auch außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums mitgeführt werden.

Wo kann ich den kleinen Waffenschein beantragen?


Welche Behörde für die Ausstellung zuständig ist, kann sich je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde unterscheiden. Der kleine Waffenschein wird entweder von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, der Kreisverwaltung oder auch der Gemeinde ausgestellt. Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland und Behörde meist zwischen drei bis acht Wochen.

Der Antrag ist mit allen notwendigen Unterlagen persönlich bei der Behörde des Wohnortes einzureichen. Die Unterlagen für den Antrag eines kleinen Waffenscheins sind meistens online verfügbar.


Kleiner Waffenschein - Voraussetzungen


Die Voraussetzungen für einen kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des (großen) Waffenscheins, lediglich benötigt man hier kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Hierfür ist auch kein Sachkundenachweis nötig. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden u.a. folgende Voraussetzungen gestellt:

- Mindestalter von 18 Jahren
- ein einwandfreies Führungszeugnis (keine Vorstrafen, ausgenommen Freiheits-, Jugend- oder Geldstrafen mit weniger als
60 Tagessätzen)
- Nachweis einer sicheren Aufbewahrung der Waffe(n) - sodass diese für Unbefugte unzugänglich sind
- keine Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen
- körperliche und geistige Eignung

Zusätzliche Anforderungen können je nach Landkreis oder Stadt variieren. Ein Ausweisdokument beim Antrag dabei zu haben ist auf jeden Fall nicht verkehrt.

Für die Prüfung der nötigen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung wird von der zuständigen Behörde die Stellungnahme der örtlichen Polizeidirektion, ein Auszug aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und ein Auszug aus dem Bundeszentralregister eingeholt.


Was kostet ein kleiner Waffenschein?



Bei der Gebühr für einen kleinen Waffenschein gibt es keine einheitlichen Regelungen, weshalb die Gebühren der Verwaltung stark variieren können. Je nach Bundesland und Landkreis liegen die Gebühren zwischen 30 bis 150€.

Wie lange ist der kleine Waffenschein gültig?


Der kleine Waffenschein ist unbefristet gültig, hier muss die Zuverlässigkeit nach einer bestimmten Zeit nicht erneut geprüft werden.

Der (große) Waffenschein

Was darf ich mit dem (großen) Waffenschein?


Im Gegensatz zur WBK berechtigt der große Waffenschein dem Besitzer, erlaubnispflichtige Schusswaffen zugriffs- und schussbereit bei sich zu tragen. Das Führen bedeutet im Zusammenhang mit einer Waffe, die tatsächliche Gewalt auch außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums auszuüben.
Der große Waffenschein erlaubt hier nur das Führen einer Waffe, nicht den Besitz. Zum Führen der Waffen außerhalb des umfriedeten Besitzes sind hier eine Waffenbesitzkarte (WBK) und der Waffenschein notwendig.

Das Schießen ist in der Öffentlichkeit dennoch verboten, da dies grundsätzlich gilt. Nur in Notwehrsituationen ist es bestimmten Berufsgruppen, wie z.B. Polizisten, Soldaten oder Zollbeamten erlaubt, diese auch in der jeweiligen Situation zu benutzen. Der große Waffenschein - in Form eines Dokuments - ist auch immer mitzuführen, wenn man die jeweilige Waffe öffentlich bei sich trägt und auf Verlangen vorzuzeigen.

Wo kann ich den großen Waffenschein beantragen?


Der große Waffenschein muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Je nach Bundesland sind die ausstellenden Behörden Landrats- oder Ordnungsämter.

Können alle Anforderungen erfüllt werden, kann der Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Großer Waffenschein - Voraussetzungen und Unterlagen



Für den Erwerb sind hier gesetzlich wesentlich mehr Auflagen als bei dem kleinen Waffenschein vorgeschrieben, welche zwingend erfüllt werden müssen:

- Mindestalter von 18 Jahren
- Aufweisen der erforderlichen Zuverlässigkeit nach §5 WaffG
- Persönliche Eignung nach §6 WaffG
- Nachweisen der erforderlichen Sachkunde im Waffenrecht
- Teilnahme an einem Waffensachkundelehrgang
- ein einwandfreies Führungszeugnis (keine Vorstrafen, ausgenommen Freiheits-, Jugend- oder Geldstrafen mit weniger als
60 Tagessätzen)
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (Personen- und Sachschäden)
- Nachweis einer sicheren Aufbewahrung der Waffe(n) - sodass diese für Unbefugte unzugänglich sind
- keine Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen
- körperliche und geistige Eignung
- Beweisen einer Bedürftigkeit

Eine bestimmte Bedürftigkeit nachzuweisen, erlaubnispflichtige, scharfe Waffen öffentlich mit sich zu führen ist für Privatpersonen nur schwer zu erfüllen. Hierbei muss man als Antragsteller nachweisen, dass man selbst mehr gefährdet ist, als die Allgemeinheit und eine Schusswaffe die Gefahr reduzieren kann. Dies trifft z.B. auf die Polizei zu oder wäre auch denkbar bei Mitarbeitern eines Bewachungsunternehmens in bestimmten Fällen.

Daher werden große Waffenscheine in Deutschland nur selten und in Ausnahmefällen auf Privatpersonen ausgestellt.

Was kostet ein großer Waffenschein?



Die Gebühren für die Beantragung eines Waffenscheins hängen von der geltenden kommunalen Gebührenregelung ab. Je nach Bundesland liegen die Kosten um die 200€ - die Gebühren für die Sachkundeprüfung und das Führungszeugnis liegen hier zusätzlich bei ca. 200 bis 400€.

Wie lange ist der große Waffenschein gültig?


Eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird für längstens drei Jahre ausgestellt. Nach den drei Jahren kann der Waffenschein zusammen mit einer erneuten Zuverlässigkeitsprüfung erneut für drei Jahre verlängert werden.

Waffen ohne großen Waffenschein


Trägt man ohne die Erlaubnis eines großen Waffenscheins eine erlaubnispflichtige, schuss- und griffbereite Waffe mit sich, handelt es sich hier um eine Straftat, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Unter allen erlaubnispflichtigen und somit scharfen Waffen fallen die, welche kein PTB-Prüfzeichen oder das Siegel des Bundeskriminalamtes (BKA) aufweisen. Beträgt die Schussenergie über 7,5 Joule, handelt es sich immer um eine erlaubnispflichtige Waffe.

Bußgelder und Strafen bei Verstößen


Allgemein kann ein Bußgeld zum Waffengesetz zwischen 50 und 10.000 Euro betragen - je nach Schwere der Tat. Bei Feststellung nicht ordnungsgerechter Aufbewahrung entscheidet hier ebenfalls in vielen Fällen die Schwere der Tat, ob es hier bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt oder eine Strafanzeige droht.

Hat man beispielsweise die Papiere der dazugehörigen, mitgeführten Waffe nicht dabei, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Hierbei kann das Bußgeld bis zu 10.000 Euro betragen, wenn man diese nicht griffbereit hat. In diesem Fall wird die Waffe in der Regel beschlagnahmt, bis die Erlaubnis nachgereicht wurde.

Liegt gar keine Erlaubnis vor, handelt es sich um eine Straftat, die eine Freiheits- oder Geldstrafe mit sich ziehen kann - die Waffe wird beschlagnahmt. Der Besitz und das Mitführen von nicht zugelassenen Waffen kann hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen mit bis zu drei, in schweren Fällen sogar fünf Jahren Haft zur Folge haben.

Besitzt oder führt man grundsätzlich verbotene Waffen mit sich, handelt es sich hier ebenfalls um eine Straftat. Wurde eine solche verbotene Waffe mitgeführt und es liegt zusätzlich kein großer Waffenschein vor, werden dann sogar beide Verstöße geahndet.

Untersagt ist hier ebenfalls das Schießen in der Öffentlichkeit, selbst wenn ein Waffenschein vorliegt. Für diesen Fall muss eine Sondergenehmigung der Behörde vorliegen, welche in Ausnahmen erteilt wird.

Wird dennoch in der Öffentlichkeit Gebrauch von der Waffe gemacht, droht hier ebenso eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Umgang mit der Waffe drohen hier eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.


Alle Angaben sind ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, wurden jedoch nach bestem Gewissen zusammengetragen. Stand: Dezember 2019
Quellenangaben:
https://www.alle-schuetzenvereine.de/
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_(Deutschland)
https://www.bussgeldkatalog.net/

Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG 

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Die Vermittlung der Waffensachkunde ist eine im § 7 Abs. 1 Waffengesetz geforderte Voraussetzung im Waffenrecht und Schießsport. Sie berechtigt den Besitzer bestimmte Waffen (in der Regel Feuerwaffen) und Munition erwerben zu dürfen, für die vor dem Erwerb ein „Bedürfnis“ nachgewiesen werden muss. Im Schießsport ist dieses Bedürfnis bspw. nachgewiesen, wenn der Antragsteller beweisen kann, dass er den Sport mit der erlaubnispflichtigen Waffe, die er selbst erwerben möchte, regelmäßig (mindestens einmal im Monat oder achtzehn Mal im Jahr) ausübt.

Sportschützen benötigen vor der Beantragung der Waffenbesitzkarte das Prüfungszeugnis einer bestandenen Sachkundeprüfung ebenso, wie Mitarbeiter in Bewachungsunternehmen oder Sportbootführer, die eine Signalpistole an Bord haben möchten.

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Stand: 22.03.2022