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Bodensee-Schifferpatent
Der Bodensee oder das "Schwäbische Meer" gehört zu den attraktivsten Wassersportrevieren im Voralpengebiet. Er ist der drittgrößte See in Europa und von Bregenz im Osten bis Bodmann im Westen insgesamt 63 km lang. Die Bogenhöhe der Erdkrümmung beträgt auf diese Distanz ca. 40 m. Größte Tiefe 250 m. Der See gliedert sich in 3 geografische Einheiten, den Obersee, den Untersee und als Verbindung den Seerhein (den Rhein). Europaweit ist er der einzige See, dessen Ufer in 3 Ländern - Deutschland, Schweiz und Österreich- liegen und der keine festgelegte Grenzlinie hat. Der See ist somit ein internationales Gewässer. Für die einheitliche Regelung von Naturschutz, Gewässerschutz, Lärmschutz sowie Verkehr bedurfte es demnach gemeinsamen Vereinbarungen. Seit den 70-er Jahren schon haben sich die beteiligten Staaten diesbezüglich geeinigt. Auch für die Sportschifffahrt konnten die jeweiligen nationalen Regelungen keine Anwendung finden. Die Länder einigten sich auf die "Bodensee-Schifffahrtsordnung" und das einheitliche Bodensee-Schifferpatent als Führerschein für die Schifffahrt auf dem gesamten See.
Für die Führung eines Wasserfahrzeuges mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS) Leistung sowie eines Segelbootes über 12 m² Segelfläche benötigt man dieses Patent. Es wird für folgende Fahrzeuge in der Sportschifffahrt erteilt:
Kategorie D - für Segelboote Mindestalter 14 Jahre
Kategorie A - für alle Boote mit Motor Mindestalter 18 Jahre
Der Schiffsführer muß körperlich und geistig geeignet sein und hierfür ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Zudem muss er auch persönlich zuverlässig sein.
Für das Bodensee-Schifferpatent werden auch andere Befähigungsnachweise als Ersatz der praktischen Segel- oder Motorbootprüfung behördlich anerkannt:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel oder/und Motor (DSV/DMYV)
- Sportbootführerschein See (DSV/DMYV)
- Sportküstenschifferschein.
Anmeldungen zur Prüfung für das Bodensee-Schifferpatent nehmen in Deutschland die Landratsämter Bodenseekreis (Friedrichshafen), Konstanz und Lindau entgegen. Prüfungstermine sind dort zu erfragen.
Für die Schweiz: Schiffskontrolle des Kantons Schaffhausen, in Schaffhausen, Tel. 053 827111 oder 827601.
Für Österreich: Bezirkshauptmannschaft Bregenz in Bregenz, Tel. 05574 4951176.
Für die Ausbildung zum Bodensee-Schifferpatent findet man rund um den See zahlreiche Boots- und Segelschulen.
Ein "Ferienpatent" wird für die Dauer eines Monats (zusammenhängend) pro Jahr erteilt, wenn ein vergleichbarer amtlicher Befähigungsnachweis eines Bodensee-Uferstaates vorgelegt werden kann.
Notwendig für Wassersportler mit eigenem Boot über 2,5 m Länge, das nicht am Bodensee liegt, sind Registrierpflicht und Bodenseekennzeichnung. Eine Gastzulassung ist nicht vorgesehen.
Der Bodensee gilt bei Wassersportlern aufgrund der Gefahr starker Sturmböen bei plötzlichen Wetterwechseln als nicht ungefährliches und anspruchsvolleres Binnenrevier. Über das ganze Seeufer ist deshalb ein Netz von orangefarbenen Blinklichtern vorhanden, die vor den Gefahren eines Sturmes warnen. Es gibt 2 Warnstufen (40 und 90 Blitze/Min.)
Ein sehr wichtiger Teil der Prüfung zum Bodensee-Schifferpatent ist der Natur- und Gewässerschutz (Trinkwassergewinnung für große Teile Baden-Württembergs, Fischerei usw.). Hinzu kommen ausgeprägte Vorrechte der Personenschifffahrt sowie der Berufsschiffer.
Empfehlung: Merkblätter über die Sportschifffahrt auf dem Bodensee vom ADAC sowie vom DMYV (Deutscher Motoryachtverband).
Links: www.bodenseekreis.de/897.html (Prüfungen)
www.bodenseekreis.de/3141.html (Gebühren)
www.bodenseekreis.de/258.html (Ferienpatent)
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